Usenet Replayer





iso-8859-1


From:  "W. Wacker" <winniewacker@compuserve.de>
Newsgroups:  schule.allgemein
Subject:  [FAQ] Pseudonymitaet im Usenet
Followup-To:  schule.admin
Date:  Sun, 28 Nov 2004 14:34:49 +0100
Organization:  Keine
Lines:  676
Expires:  Sun, 26 Dec 2004 14:34:49 GMT
Message-ID:  <F4ROdcFslAsvx@Realname-Diskussion.Info>
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Mime-Version:  1.0
Content-Type:  text/plain; charset=ISO-8859-1
Content-Transfer-Encoding:  8bit
X-Trace:  online.de 1101648873 12806 80.145.92.212 (28 Nov 2004 13:34:33 GMT)
X-Complaints-To:  abuse@einsundeins.com
NNTP-Posting-Date:  Sun, 28 Nov 2004 13:34:33 +0000 (UTC)
X-published-with:  XPost 1.0
Path:  news1.ip-mobilphone.net ! news2.ip-mobilphone.net ! NNTPLoader.ip-mobilphone.net ! spool9-east ! propagator-sterling ! news-in.nuthinbutnews.com ! npeer.de.kpn-eurorings.net ! feed.news.schlund.de ! schlund.de ! news.online.de ! not-for-mail
Xref:  news2.ip-mobilphone.net schule.allgemein:14791

Vorab Information:

Falls Du diese FAQ nun schon zum dritten oder vierten
Mal auf Deiner Festplatte findest, dann deshalb, weil
sie jemand Fremdgecancelt hat. D.h. dieses Posting
wurde auf den meisten Servern gelöscht. Falls Du diese
FAQ aber schon vor dem Cancel gelesen hast, hat sie
Dein Newsreader auf Deiner Festplatte bereits gespeichert.

Sollte das so sein, bitte ich vielmals um Entschuldigung.

Winfried


FAQ - Pseudonymität im Usenet
==============================

Warum gibt es diese Faq?

Leider entbrennen im deutschsprachigen Usenet immer wieder
heftige Debatten um die Preisgabe des Namens einzelner Teil-
nehmer, dem sog. Realname. Insbesondere dann, wenn sich
Neueinsteiger aufgrund eines völlig natürlichen Schutzinstinkts
dafür entscheiden, ihre wirkliche Identität nicht zu offenbaren.

Unglücklicherweise tauchen im Verlauf dieser Diskussionen
immer wieder Argumente auf, die auf falschen Annahmen und
Mythen beruhen und deshalb Verwirrung stiften. So hält sich
beispielsweise noch immer und sehr hartnäckig die Legende, ein
Autor, der im Usenet Beiträge veröffentlicht, würde damit zum
Anbieter von Inhalten werden und daher gesetzlich verpflichtet,
als verantwortliche Person mit seinem Namen zu zeichnen.
Angesichts dessen, daß die Kommunikation im Usenet an der
Öffentlichkeit stattfindet, klingt diese Behauptung plausibel
und dennoch ist sie schlichtweg falsch.

Es sei an dieser Stelle dahingestellt, ob derartige Behauptungen
aus Unwissenheit oder zur bewußten Desinformation aufgestellt
werden. Diese FAQ soll Klarheit schaffen und emotionalen
Argumenten mit rationalen Überlegungen begegnen.


Der Inhalt
----------

1. Was ist ein Pseudonym?
2. Ist die Verwendung eines Pseudonyms verboten?
3. Ist es unhöflich, ein Pseudonym zu benutzen?
4. Ist es kritikwürdig, ein Pseudonym zu benutzen?
5. Muß ich mich für die Verwendung eines Pseudonyms
rechtfertigen?
6. Verstößt ein Pseudonym gegen die guten Sitten?
7. Ist es ein Zeichen des Vertrauens, im Usenet den
Realname zu benutzen?
8. Soll ich - je nach Thema - ein Pseudonym oder
meinen Realname verwenden?
9. Schützt mich ein Pseudonym?
10. Warum sind Pseudonyme im Usenet nicht gerne gesehen?
11. Welche Vorteile habe ich bei der Verwendung
eines Pseudonyms?
12. Welche Nachteile habe ich bei der Verwendung
eines Pseudonyms?
13. Wann soll ich mein Pseudonym wechseln?
14. Wie sollte ich auf Realname-Hinweise reagieren?
15. Ist das Verwenden eines Pseudonyms eine Lüge oder gar Betrug?
16. Kann ich erwarten, daß mein Pseudonym akzeptiert wird?
17. Darf man pseudonym schreibende Autoren öffentlich aufdecken?
18. Hat der Wunsch nach Pseudonymität höhere Priorität als
das Höflichkeitsempfinden?
19. Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität?
20. Steht ein pseudonym schreibender Autor nicht zu seinem Wort?
21. Was bedeutet eigentlich Realname?
22. Was muß ich beim Umstieg auf ein Pseudonym beachten?
23. Ist der Realname eine technische Notwendigkeit?
24. Werden durch Pseudonyme Namensrechte verletzt?
25. Warum rät die Netiquette von der Verwendung eines Pseudonyms ab?


1. Was ist ein Pseudonym?
----------------------

Wer ein Pseudonym (griech.: Pseudonymos = unter falschem Namen)
benutzt, ersetzt den wahren Namen durch eine beliebige, meist
selbst gewählte Bezeichnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob
das Pseuodnym als solches erkennbar ist, oder ob es den Anschein
eines realen Namens erweckt.

Pseudonyme werden nach dem Grad der erreichbaren Anonymität
unterschieden, wobei Identität und Anonymität die Pole des
Pseudonymitätfeldes dartsellen.

Gründe für den Einsatz eines Pseudonyms sind unter anderem der
Wunsch nach Anonymität, programmatische Absichten, Vermeidung
von zu häufigen oder zu komplizierten Namen, aber auch Freude
am Namensspiel.

Ziel eines Pseudonyms in offenen Datennetzen ist es üblicher-
weise, ohne Preisgabe der Identität wiedererkannt zu werden.
Im Gegensatz zur völligen Anonymität sollen Aktionen eines
Teilnehmers miteinander verkettbar sein, die Verkettbarkeit
mit der Identität soll jedoch ausgeschlossen werden.


2. Ist die Verwendung eines Pseudonyms verboten?
---------------------------------------------

Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland:

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (nachfolgend
ISB genannt) gewährt jedem Menschen das Recht, selbst über
die Preisgabe seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden.

Kein Teilnehmer des Usenets hat daher das Recht oder den
Anspruch, die Daten eines anderen Teilnehmers zu erheben.
Im Usenet könnten demnach nur die Betreiber der Newsserver
das Recht der Teilnehmer auf ISB aushebeln, indem sie die
Nutzung ihrer Teledienste von der Preisgabe des Namens
abhängig machten. Dies ist in der Vergangenheit tatächlich
geschehen.

Dem hat der Gesetzgeber jedoch im Jahre 1997 mit der
Verabschiedung des Informations- und Kommunikationsdienste-
gesetzes (IuKDG) einen Riegel vorgeschoben. Die darin
enthaltenen Datenschutzbestimmungen verpflichten die
Anbieter von Telediensten, ihre Dienste anonym oder
unter einem Pseudonym nutzbar zu halten.

Auch wenn in diversen Chartas von der Pflicht zur Angabe
des Realnames die Rede ist: Es besteht weder auf Nutzerebene
noch im Verhältnis des Nutzers gegenüber dem Anbieter eine
Realnamepflicht. Sie wäre weder mit den Gesetz zu vereinbaren,
noch wäre die Einhaltung Überprüfbar. Das gilt übrigens
nicht nur für das de-Usenet, sondern für alle Teledienste.


3. Ist es unhöflich, ein Pseudonym zu benutzen?
--------------------------------------------

Der Begriff Höflichkeit umschreibt eine höchst subjektive
Wahrnehmung. Wenn also jemand behauptet, er empfinde
pseudonymes Schreiben im Usenet als unhöflich, so wird man
diese Aussage hinnehmen müssen.

Dagegen spricht, daß zur Beurteilung von Höflichkeit
(und natürlich der Unhöflichkeit) sowohl die Umstände des
Absenders als auch die des Empfängers berücksichtigt werden
müssen. So relativiert sich eine beim Empfänger wahrgenommene,
vermeintliche Unhöflichkeit bis hin zur Nichtexistenz, wenn
der Absender gute Gründe für sein Verhalten hat. Der Wunsch,
sich durch ein Pseudonym vor unerwünschten Belästigungen
und Nachstellungen bzw. -forschungen zu schützen, ist ein
guter Grund.

Die undifferenzierte Behauptung, das Benutzen eines Pseudonyms
sei unhöflich, ist bei rationaler Betrachtung weder zutreffend,
noch entspricht sie dem Ansinnen der in diesem Zusammenhang
leider oft falsch ausgelegten Netiquette.

Darüber hinaus ist niemand gezwungen, sich mit Artikeln
pseudonym schreibender Autoren auseinanderzusetzen. Jeder
Leser ist ein freiwilliger Konsument. Wer pseudonym schreibende
Autoren als unhöflich empfindet, kann sie leicht ignorieren,
ohne sich von ihnen angesprochen oder gar belästigt fühlen
zu müssen.


4. Ist es kritikwürdig, ein Pseudonym zu benutzen?
-----------------------------------------------

Ein Pseudonym ist lediglich eine vom wirklichen Namen des
Teilnehmers abweichende Bezeichnung. Solange diese Bezeichnung
eine ausreichend hohe Unterscheidungskraft besitzt, um einzelne
Beiträge einem bestimmten Autoren zuordnen zu können, erfüllt
sie ihren Zweck als Netzidentät und ist nicht kritikwürdig.

Auch der Wunsch, die wirkliche Identität an der Öffentlichkeit
zu verbergen, um sich vor unerwünschten Belästigungen, Nachstel-
lungen oder Ausforschungen zu schützen, ist ebenfalls nicht
kritikwürdig, sondern ein sogar gesetzlich anerkanntes,
schutzwürdiges Interesse, dessen Wahrnehmung völlig im
Einklang mit unserer Werteordnung steht.

Weder der Name oder die Bezeichnung eines Menschen, noch der
Umstand seiner Anonymität sind kritikwürdig, sondern immer
nur sein Verhalten.


5. Muß ich mich für die Verwendung eines Pseudonyms rechtfertigen?
---------------------------------------------------------------

Niemand muß sich für die Inanpruchnahme eines völlig selbst-
verständlichen Grund- und Persönlichkeitsrechts öffentlich
rechtfertigen. Wer es dennoch tut, setzt sich leider der
Gefahr aus, daß seine Beweggründe durch andere Netzteilnehmer
ohne Kenntnis der genauen Umstände abqualifiziert oder
angezweifelt werden. Nicht selten werden diese Gründe als
krankhafte Paranoia dargestellt und öffentlich herabgewürdigt.


6. Verstößt ein Pseudonym gegen die guten Sitten?
----------------------------------------------

Pseudonymität und Anonymität sind in unserer Gesellschaft
allgegenwärtige Normalität, ohne daß uns dies bewußt ist.
In Deutschland garantiert das Teledienstedatenschutzgesetz
den anonymen oder quasi-anonymen Zugang zu den öffentlich
zugänglichen Datennetzen, weil der Datenschutz und der
Schutz der Privatsphäre fester Bestandsteil unserer
Werteordnung ist.

Weil es in Friedenszeiten keine sittenwidrige Gesetze gibt
(diese Prüfung ist Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens
in Deutschland) und das Usenet ein öffentlich zugängliches
Datennetz ist, verstößt die Verwendung eines Pseudonyms
auch nicht gegen die guten Sitten.

Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit ließe sich nur dann aufrecht-
erhalten, wenn das Usenet eine geschlossene Gruppe mit eigener
Kultur und festgelegten Ein- und Austrittsregelungen wäre und
die Anonymität den Grundwerten dieser Kultur widersprechen
würde.

Dem steht aber entgegen, daß das Usenet ein offenes Datennetz
ist, welches grundsätzlich jedem zugänglich ist, ohne sich zu
einer bestimmten Gesinnung bekennen zu müssen.


7. Ist es ein Zeichen des Vertrauens,
im Usenet den Realname zu benutzen?
-----------------------------------

Zweifellos, denn mit Ihrem Realname stellen Sie den Bezug zu
ihrer Identität her. Damit ermöglichen Sie selbst unbekannten
und anonym bleibenden Mitlesern, Nachforschungen über Sie
anzustellen und mit diesen Erkenntnissen Einfluß auf Ihr
bürgerliches Leben zu nehmen, wie es von Ihnen weder gedacht,
noch gewollt war. Persönlichkeitsprofile eröffnen die Macht
zur Unterdrückung, Manipulation und Ausbeutung.

Da Vertrauen im allgemeinen nicht einfach verschenkt wird,
sondern vom Empfänger erworben werden muß, darf man sich fragen,
ob das Usenet mit allen seinen anonymen Mitlesern das blinde
Vertrauen verdient. Man darf nicht vergessen, daß die Artikel
nicht nur von den wenigen aktiven Teilnehmern einer Diskussion
gelesen werden, sondern auch von einem vollkommen unbekannten
Publikum. Auch noch nach Jahren. Angesichts dieser Eigenschaften
eines offenen Datennetzes ist Pseudonymität sicher keine Paranoia
i.S. eines unverhältnismäßig ausgeprägten Mißtrauens, sondern
berechtigte Vorsicht.


8. Soll ich - je nach Thema - ein Pseudonym
oder meinen Realname verwenden?
-------------------------------

Leider wird dies oft empfohlen. Dieser Empfehlung steht
entgegen, daß die Anbieter von Telediensten oft bestimmte
Identifizierungsmerkmale in die Header der ausgehenden
Artikel einfügen. Da es außerdem möglich ist, Personen an
immer gleichen Grammatikfehlern, am Wortschatz, Satzbildung,
Stil oder an besonders beliebten Worthülsen zu erkennen,
besteht die Geafahr, daß aufmerksame Teilnehmer die
Verbindung zwischen dem Pseudonym und dem dazugehörenden
Realname herstellen.

Steht ein solcher Verdacht einmal öffentlich im Raum, ist
es meist nur ein Frage der Zeit, bis skrupellose Teilnehmer
das Pseudonym öffentlich aufdecken. Es wird deshalb dringend
empfohlen, nicht zwischen Realname und Pseudonym zu wechseln.


9. Schützt mich ein Pseudonym?
---------------------------

Das Pseudonym alleine schützt bereits zuverlässig gegen
Nachforschungen, die an den Namen einer Person anknüpfen.
Denn wer das Pseudonym einer Person nicht kennt und nach
Informationen über sie sucht, wird unter Ihrem wirklichen
Namen nichts finden!

Vor Rückverfolgungen ausgehend von einem konkreten Beitrag
schützt ein Pseudonym alleine meist nicht ausreichend.
Um dies zu verhindern sind u.U. weitere Vorsichtsmaßnahmen
erforderlich, mit denen sich dann aber ein hoher Grad an
Anonymität erreichen läßt. Ein so benutztes Pseudonym ist
nicht viel unsicherer als das Posten über einen anonymisie-
renden Remailer, weil die größte Gefahr der Aufdeckung in
beiden Fällen nur darin besteht, daß der Benutzer Fehler
begeht. Diese Fehler können auch im Umgang mit Remailern
gemacht werden!

Keinen Schutz bietet das Pseudonym gegenüber den Ermittlungs-
behörden, da diese Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen
des Providers nehmen dürfen.


10. Warum sind Pseudonyme im Usenet nicht gerne gesehen?
----------------------------------------------------

Es hält sich leider das Vorurteil, daß der häufigste Anlaß,
die Identität zu verschleiern, der sei, dem Netz Schaden
zuzufügen. Zu allem Überfluss, wird dieses Vorurteil auch
noch von der Netiquette genährt und verbreitet. Wer vorhat,
unter einem Pseudonym zu posten, sollte deshalb durch sein
Wohlverhalten dazu beitragen, dieses Vorurteil zu entkräften.


11. Welche Vorteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?
-------------------------------------------------------------

Wer ein richtig konfiguriertes Pseudonym benutzt, erreicht
dadurch einen hohen Grad der Anonymität und Sicherheit.
Er genießt durch diesen Schutz einen Vorteil, den Realname-
poster nicht haben. Die teilweise heftigen Reaktionen auf
Pseudonyme beruhen daher zu einem nicht unerheblichen Teil
auf dem Neid derer, die sich mit dem Realname gegen diesen
Vorteil entschieden haben und sich im übertragenen Sinne
nackt und verletzbar fühlen.


12. Welche Nachteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?
--------------------------------------------------------------

Solange die Vorurteile und Aversionen gegen pseudonyme
Autoren bestehen, wird man mit einem offensichtlichen
Pseudonym immer wieder auf Widerstand stoßen. Die Spanne
der Reaktionen reicht dabei von simplen Hinweisen bis hin
zu Flames und regelrechten Anfeindungen.

Es wird von Pseudonymgegnern gerne behauptet, daß viele
Netzteilnehmer (oft ist sogar von der mehrheitlichen
Verhältnissen die Rede) pseudonyme Artikel automatisiert
ausblenden und gar nicht erst lesen. Dieser Nachteil kann
durch Verwendung eines nichtoffensichtlichen Pseudonyms
vermieden werden.


13. Wann soll ich mein Pseudonym wechseln?
--------------------------------------

Auch das Pseudonym dient ja (wie der richtige Name) dazu, eine
bestimmte Person anhand ihrer Bezeichnung wiederzuerkennen.
Es macht daher keinen Sinn, das Pseudonym ständig zu wechseln
oder mehrere Netzidentitätemn zu verwenden. Auch wenn man sich
ein paar Ausrutscher erlaubt hat, ist das kein Grund, das
Pseudonym zu wechseln, denn Fehler sind menschlich.

Sollte allerdings ein Pseudonym einmal öffentlich aufgedeckt
worden sein, wäre die Überlegung durchaus angebracht, unter
einem neuen Pseudonym aufzutreten. Bedenken sollte man dabei
aber, daß man an bestimmten Merkmalen wiedererkennt werden
kann.


14. Wie sollte ich auf Realname-Hinweise reagieren?
-----------------------------------------------

Es wird dringend empfohlen, auf Realnamehinweise ruhig und
gelassen zu reagieren. Realnamediskussionen sind oft lang-
wierig und aufreibend. Wer Realnamehinweise einfach ignoriert
und sich ausschließlich Thema äußert, erspart sich diesen
Ärger und trägt dazu bei, die Vorurteile gegen pseudonyme
Autoren abzubauen.

Überstürzte und emotionale Reaktionen hingegen weden von
den Hinweisern oft als Bestätigung dafür ausgelegt, daß
die von ihnen gepflegten Vorurteile keine solchen sind.


15. Ist das Verwenden eines Pseudonyms eine Lüge oder gar Betrug?
-------------------------------------------------------------

Einem klar erkennbaren Pseudonym fehlt die Täuschungsabsicht,
die daraus erst eine Lüge oder einen moralischen Betrug
machen würde. Wer sich also eines offenichtlichen Pseudonyms
bedient, lügt nicht, sondern stellt die Intention, seinen
wahren Namen nicht nennen zu wollen, offen und ehrlich heraus.

Es handelt sich dabei um das sogenannte Lügnerparadox,
welches das europäische Denken jahrtausendelang geplagt hat:

Ich Lüge!

Stimmt diese Aussage, dann ist sie eine Lüge und umgekehrt.
Ein Lügner der sagt, daß er lügt, sagt die Wahrheit. Lügt
er jedoch, dann lügt er nicht, wenn er sagt, er lüge.

Wer hingegen ein nicht eindeutig erkennbares Pseudonym
benutzt, der lügt zwar tatsächlich. Weil sich die Benutzer
offensichtlicher Pseudonyme aber unablässigen Repressalien
ausgesetzt sehen, handelt es sich beim Übergang zu einem
nicht erkennbaren Pseudonym um eine moralisch unbedenkliche
und nachvollziehbare Notlüge, die nicht dem Erschleichen
von Vorteilen dient, sondern dazu, sich der ungerechtfertigten
Kritik zu entziehen.


16. Kann ich erwarten, daß mein Pseudonym akzeptiert wird?
------------------------------------------------------

Vorurteile sind leider hartnäckig und lassen sich nur schwer
ausräumen. Wer unter einem Pseudonym schreibt, wird daher
wohl ständig Hinweise erhalten. Am ehesten wird der pseudonyme
Teilnehmer akzeptiert werden, wenn er sein Pseudonym nicht
in der Form mißbraucht, wie es das in der Netiquette
dokumentierte Vorurteil behauptet.


17. Darf man pseudonym schreibende Autoren öffentlich aufdecken?
------------------------------------------------------------

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in Deutschland
und auch nach geltendem europäischen Recht (Richtlinie 95/46)
unter dem sog. Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich verboten.
Das heißt, daß die besonderen Bedingungen erfüllt werden
müssen, unter denen gesetzlich festgelegte Ausnahmeregelungen
die Datenverarbeitung erlaubt, oder daß der Betroffene einer
Datenverarbeitung ausdrücklich zustimmen muß (§4 BDSG).

Als personenbezogene Daten bezeichnet man Einzelangaben über
persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder
bestimmbaren natürlichen Person (Legaldefinition §3 I BDSG).
Alle Informationen und Umstände, mittels derer man den Bezug
zu einer konkreten Person herstellen kann, sind folglich
solche personenbezogenen Daten. Hierzu gehören auch Daten,
die öffentlich oder einem größeren Personenkreis zugänglich
sind, wie die Telefonnummer oder das Kfz-Kennzeichen und
natürlich auch der Name selbst. Für die Verletzung der
Datenschutzbestimmungen ist es also nicht erforderlich,
daß es sich um private oder vertrauliche Daten handelt.

Stellt jemand ohne Zustimmung des Betroffenen einen Zusam-
menhang zwischen einem pseudonym verfaßten Artikel und der
Identität des Autoren her, indem er z.B. innerhalb einer
Antwort personenbezogene Daten veröffentlicht, so stellt
diese Verknüpfung eine unzulässige Datenverarbeitung und
eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die den Betroffenen
berechtigt, seine Interessen mittels einer Unterlassungsklage
gemäß §1004 BGB oder einer (kostenpflichtigen) Unterlasungs-
erklärung zu wahren. Im Falle eines nachgewiesenen Schadens
ist der Schädiger nach §823 BGB und §7 BDSG zum Schadenersatz
verpflichtet.

Das öffentliche Aufdecken pseudonymer Autoren stellt eine
schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
des Betroffenen dar und ist kein Kavaliersdelikt.

Aus einem Urteil des BGH (Aktenzeichen: I ZR 149/97):

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen
Erscheinungsformen dienen in erster Linie dem Schutz ideeller
Interessen, insbesondere dem Schutz des Wert- und Achtungs-
anspruchs der Persönlichkeit. Dieser Schutz wird dadurch
verwirklicht, daß bei einer Verletzung dieser Rechte neben
Abwehransprüchen auch Schadensersatzansprüche in Betracht
kommen, die nicht nur auf den Ersatz materieller,
sondern - wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff
handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise
befriedigend ausgeglichen werden kann - auch auf den
Ausgleich immaterieller Schäden gerichtet sind."


18. Hat der Wunsch nach Pseudonymität höhere Priorität als
das Höflichkeitsempfinden?
--------------------------

Grundsätzlich spricht natürlich nichts dagegen, das Höflich-
keitsempfinden anderer Menschen zu bedienen, solange dadurch
keine Nachteile entstehen.

Hat sich ein Autor jedoch bewußt dafür entschieden, ein
Pseudonym zu benutzen, so fußt diese Entscheidung aber ja
gerade auf der individuellen Erkenntnis, daß die Verwendung
des bürgerlichen Namens in öffentlichen Datennetzen durch
das erhöhte Risiko mit Nachteilen behaftet sein kann. Dem
unter einem Pseudonym schreibenden Teilnehmer würden also
Nachteile entstehen, würde er dem Höflichkeitsempfinden
entsprechen und seinen Namen offenbaren.

Demgegenüber entstehen dem potentiellen Leser eines
entpersonifizierten Newsbeitrages keinerlei Nachteile.
Niemand ist schließlich gezwungen, namenlose Beiträge
zu lesen oder sich überhaupt mit ihnen zu befassen.
Außerdem erschwert ein Pseudonym weder die Lesbarkeit
eines Artikels, noch verletzt es das Ehrgefühl des Lesers,
beleidigt ihn oder verletzt seine Rechte.

Aus diesen Zusammenhängen ergibt sich ohne Zweifel, daß
der Wunsch nach Ano- oder Pseudonymität des Absenders höher
zu bewerten ist, als der Wunsch eines nicht zum Konsum
verpflichteten Lesers, sein Höflichkeitsempfinden bedient
zu wissen.


19. Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität?
--------------------------------------------------------------

Die oftmals vorgebrachte Behauptung Pseudonymität sei nicht
gleich Anonymität ist in dieser undifferenzierten Form
schlichtweg falsch.

Das Entfernen des wirklichen Namens (und das Ersetzen durch
ein Pseudonym) ist ja - neben weiteren Maßnahmen - gerade
die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Anonymisierung.
Man kann mit einem Pseudonym durchaus ein hohes Maß an
Anonymität erreichen. In Fachkreisen werden die verschiedenen
Formen des Pseudonyms daher auch nach dem Grad der damit
erreichbaren Anonymität unterschieden.

Da der Begriff der Anonymität nicht den Zustand einer Person
beschreibt, sondern ihr Verhältnis zu anderen Personen oder
Personengruppen, wird deutlich, daß es eine absolute Anonymität
schon deshalb nicht geben kann, weil jeder Mensch in ein
soziales Umfeld eingebunden ist. Außerdem wird klar, daß
die Anonymität keineswegs ein absoluter, sondern vielmehr
ein relativer Begriff ist: Man kann gleichzeitig Anonym und
Bekannt sein!

Diesen Umständen entsprechend wird im Netz oft der Begriff
der faktischen Anonymität benutzt, der ursprünglich vom
Gesetzgeber geprägt und etabliert wurde. Dieser besagt, daß
eine ausreichende Anonymität gegeben ist, wenn Einzelangaben
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Zeit, Kosten und
Arbeitsaufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden
können.


20. Steht ein pseudonym schreibender Autor nicht zu seinem Wort?
------------------------------------------------------------

Weil der pseudonym schreibende Autor gegenüber den Ermittlungs-
behörden keine Anonymität genießt und damit jederzeit greifbar
ist und zur Rechenschaft gezogen werden kann, steht er auch
vollumfänglich zu seinem Wort (vgl. Schützt mich ein Pseudonym?).

Alle anderen Handlungen und Äußerungen, die rechtlich nicht
von Strafe bedroht sind und sich also im Rahmen der Legalität
bewegen, bedürfen keiner öffentlichen Zuordnungsmöglichkeit
zu einer bestimmten Person. Das Pseudonym verhindert somit
lediglich den Direktzugriff durch andere Netzteilnehmer und
schützt den Schreiber vor Selbstjustiz und allen anderen
Formen der unerwünschten Einflußnahme in das Privatleben.

Es erfüllt damit eine vergleichbare Funktion wie das Kennzeichen
an einem Kraftfahrzeug.


21. Was bedeutet eigentlich Realname?
---------------------------------

Die Netiquette redet von real name und meint damit gewiss
etwas anderes als das, was hier im deutschsprachigen de-Usenet
gemeinhin als Realname (ausgeschriebener Vor- und Zuname)
verstanden wird. Tatsächlich kann durchaus auch ein Pseudonym
ein "real name" sein, nämlich dann, wenn das Pseudonym von
seinem Träger so verinnerlicht wurde, daß es so selbstver-
ständlich wie der echte Name gerbraucht wird oder diesen
sogar in den Hintergrund drängt.


22. Was muß ich beim Umstieg auf ein Pseudonym beachten?
----------------------------------------------------

Wer vom Realname auf ein Pseudonym umsteigen will, sollte
beachten, daß die Software und der Telediensteanbieter u.U.
Identifizierungsmerkmale in die Header der Nachrichten einfügt.
Ersteres ist bei einem gängigen Newsreader kein Problem,
gegen Identifikationsmerkmale des Zugangsproviders hilft
jedoch meist nur der Providerwechsel oder eine Neuanmeldung.

Bei einem abrupten Wechsel der Identität würde es außerdem
auffallen, wenn User A plötzlich weg ist, während User B
plötzlich auf der Bildfläche erscheint, sich für die gleichen
Themen interessiert, dazu noch den selben Schreibstil pflegt
und möglicherweise auch noch die gleichen Rechtschreibfehler
macht.

Man sollte sich deshalb beim Übergang entweder sehr viel
Zeit lassen und/oder entgegen der Empfehlung aus Punkt 8
über eine angemessene Zeitspanne beide Identitäten nutzen.


23. Ist der Realname eine technische Notwendigkeit?
-----------------------------------------------

Diese Behauptung beruht auf einer Fehlinterpretation des
Begriffs full name. Der Rfc 1036 bietet an, daß neben der
E-Mail Adresse optional auch der sog. full name im From-
Header eines Usenetbeitrages angegeben werden kann.

Leider wird der full name oft mit dem real name bzw.
dem de-Usenet-spezifischen Begriff Realname gleichgesetzt
und behauptet, ein Pseudonym sei nach Rfc 1036 nicht
vorgesehen und daher technisch unzulässig.

Die Gleichsetzung von full name und real name ist jedoch
falsch, wie sich schon ohne eingehende Untersuchung aus
den unterschiedlichen Begriffen herleiten läßt.

Der full name kann in der Sprachregelung der Rfc's jede
namensartige Kennzeichnung, Benennung oder Bezeichnung des
Absenders sein, die eine möglichst hohe Unterscheidungskraft
besitzt. (Daher auch full name).

Das schließt natürlich nicht aus, daß ein Nutzer auch
seinen wirklichen Namen als full name benutzt.


24. Werden durch Pseudonyme Namensrechte verletzt?
----------------------------------------------

Wer ein Pseudonym benutzen möchte, welches als solches
nicht zu erkennen ist (z.B. Bernd Maier), sollte vor der
ersten Benutzung des Namens sicherstellen, daß dieser Name
nicht schon von einer anderen Person im Usenet gebraucht
wird. Darüberhinaus braucht man zumindest in Deutschland
keine Bedenken zu haben, daß die Verwendung des Pseudonyms
mit den Rechten einer zufällig real existierenden Person
gleichen Namens kollidiert, solange man diesen Namen nicht
gezielt mißbraucht, um schutzwürdige Interessen dieser
Person zu verletzen oder ihr Schaden zuzufügen.

§ 12 BGB verschafft dem realen Namensinhaber keine
namensrechtliche Exklusivität, sondern gewährt ihm allein
das Recht, sich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende
Namensanmaßungen zur Wehr zu setzen.(Siehe auch Punkt 16).

Schutzwürdige Interessen eines Namensinhabers werden nach
der letztinstanzlichen Entscheidung des BGH nur dann berührt,
wenn dem wirklichen Namensinhaber der Gebrauch seines Namens
durch die Registrierung des Namens als Internet-Adresse
streitig gemacht wird. Nähere Einzelheiten können dem Urteil
des OLG Köln (18 U 34/00) sowie dem Revisionsurteil des
Bundesverfassungsgerichts (I ZR 296/00) entnommen werden.

Aus moralischen Erwägungen und zur Konfliktvermeidung
empfiehlt der Autor dieser Faq, bei der Namenswahl dennoch
darauf zu achten, daß keine real existierende Person durch
die Netzaktivitäten in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

Dies kann nicht nur durch die Wahl eines nichtexistierenden
Namens realisiert werden, sondern auch durch die Wahl eines
extrem häufigen Namens, den man dann durch abweichende
Schreibweisen, Zusätze oder in anderer Weise individualisiert.


25. Warum rät die Netiquette von der Verwendung eines Pseudonyms ab?
----------------------------------------------------------------

Die Netiquette rät nicht von der Verwendung eines Pseudonyms
ab, weil seine Verwendung unhöflich (siehe Punkt 3) oder schädlich
wäre, sondern weil sie dem Teilnehmer die Konfrontation mit den
Vorurteilen ersparen möchte, über die sie in Punkt 14 berichtet.



HINWEISE:

- Sofern in dieser FAQ rechtliche Fragen besprochen werden,
beziehen sich die Einlassungen ausschließlich auf deutsches
Recht. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht
übernommen.

- Dieses Postingversion der FAQ wurde gekürzt. In der
Webversion finden Sie an geeigneten Stellen Querverweise
auf weiterführende Informationen in Form von Hyperlinks.


Weiterführende Informationen:
<http://www.realname-diskussion.info/ (Who's computer is this?) >

Web-Version dieser FAQ:
<http://www.realname-diskussion.info/faq.htm (Who's computer is this?) >

W. Wacker 2004



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